Antonia Mertsching Mitglied des Sächsischen Landtags
# Kohle und Klima

Sachsen soll für ein Bergrecht eintreten, bei dem Unternehmensinteressen nicht mehr Vorrang haben

12. Juli 2023

„Wir wollen das Bundesbergrecht modernisieren“, verspricht die Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Bisher sind allerdings keine Schritte in diese Richtung sichtbar. Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung deshalb auf, auf der Bundesebene Druck zu machen. Im Bergrecht sollen mehr Beteiligung, mehr Umweltschutz und finanzielle Vorteile für die betroffenen Gemeinden verankert werden (Drucksache 7/13920).

Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Forschungsinstitute fordern seit langem ein neues Bundesbergrecht. Bergbau jedweder Art greift massiv in die Umwelt, das Klima und die Lebensräume von Mensch und Tier ein. Es ist höchste Zeit für Regeln, die neben unternehmerischen Interessen auch die Interessen von Mensch und Natur berücksichtigen!

Wenn ein Bergbauvorhaben genehmigt werden soll, müssen die ökologische und die gesellschaftliche Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung erhalten als rein unternehmerische Abbauinteressen. Die Ausbeutung von Rohstoffen ist kein Wert an sich: Bevor natürliche Vorkommen abgebaut werden, sind zunächst Stoffe wiederzuverwerten. Es ist genauer zu prüfen, ob es notwendig ist, den jeweiligen Rohstoff abzubauen. Wer ein Abbauvorhaben plant, soll nachweisen, dass dieser Bedarf besteht. Das Bundesberggesetz soll nicht mehr vor allem der ,Sicherung der Rohstoffversorgung‘ dienen, sondern unter dem Primat klima- und umweltschützender Bedingungen stehen.

Wir fordern außerdem, dass die Bergschadensvermutung als Haftungsregel zugunsten der Betroffenen umgestaltet wird: Künftig sollen Bergbauunternehmen im Schadensfall nachweisen müssen, dass ihr Bergbau nicht verantwortlich ist. Heute gilt für sie die Unschuldsvermutung. Die Bergschadensvermutung soll künftig auch für die Betreiber von Tagebauen gelten.

Angesichts der großen Belastungen, die mit dem Bergbau verbunden sind, sollen die betroffenen Gemeinden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner bereits in der Planungsphase beteiligt werden können. Auch über die Folgenutzung von Bergbauarealen sollen sie mitentscheiden. Außerdem wollen wir einen finanziellen Beteiligungsanspruch für Gemeinden und Bevölkerung im Bundesberggesetz verankern, damit sie am Abbau mitverdienen.

(Drucksache 7/13920)

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