Antonia Mertsching Mitglied des Sächsischen Landtags
# Strukturwandel

Tagebau-Rekultivierung dauert mindestens bis 2081 – sicherstellen, dass Kohlekonzerne zahlen müssen!

5. März 2024

Heute hörte der Wirtschaftsausschuss auf Antrag der Linksfraktion (Drucksache 7/15499) Sachverständige zur Frage, wer die Folgekosten des Braunkohleabbaus bezahlen wird – die verantwortlichen Unternehmen oder die Allgemeinheit? Dazu erklärt die Lausitzer Abgeordnete und Sprecherin für Strukturwandel, Antonia Mertsching:

„Die heutige Anhörung machte deutlich: Ob mit den geltenden Vorsorgevereinbarungen zwischen dem Freistaat und den Bergbaubetreibern garantiert wird, dass tatsächlich die Verursacher für die Milliardenschäden aufkommen, kann nicht unabhängig überprüft werden. Die Öffentlichkeit muss sich darauf verlassen, dass die zuständigen Behörden des Freistaats ihrer Kontrollfunktion gegenüber den Kohlekonzernen ordentlich nachkommen. Insbesondere dann, wenn LEAG oder MIBRAG mit der Kohleverstromung keine Profite mehr erzielen können, droht allerdings der Fall, dass die öffentliche Hand einspringen muss. Die Milliardenkosten für die Wiedernutzbarmachung der Tagebauflächen blieben dann bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hängen. Wir wollen verhindern, dass sich die Eigentümer der LEAG aus dem Staub machen!

Wir fordern die Staatsregierung auf, den Kohlekonzernen insolvenzfeste Sicherheitsleistungen abzuverlangen. Deren Rückstellungen, das Ansparkonzept und die Gesamtkosten für die Wiederherstellung der Tagebaulandschaften müssen transparent gemacht werden. Wir wissen, dass die Wiedernutzbarmachung laut Prognosen bis mindestens zum Jahr 2081 dauern wird (Drucksachen 7/14557 und 7/14558). Warum mit diesem Zeitplan keine öffentlich zugänglichen Kostenschätzungen verbunden sind, bleibt unklar.

Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat Zahlen zu den von der LEAG geleisteten Rückstellungen veröffentlicht. Hier in Sachsen stehen laut der Staatsregierung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Offenheit entgegen. Gelten diese in Brandenburg etwa nicht? Die Staatsregierung muss eine wirksame demokratische Kontrolle ermöglichen, statt Geheimvereinbarungen zwischen Oberbergamt und Kohlekonzernen zu hüten!“

Zum Thema Bergrecht laden wir zur Pressekonferenz am Donnerstag, dem 7. März 2024, um 13 Uhr im LPK-Saal des Sächsischen Landtages ein. Neben den Braunkohlefolgekosten geht auch um weitere Änderungsvorschläge der Linksfraktion zum Bundesbergrecht.

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