Antonia Mertsching Mitglied des Sächsischen Landtags
# Kohle und Klima

Hintergrund

Ende Gelände und die Lausitz

Vor dem angekündigten Protestwochenende Ende November 2019 in der Lausitz schlugen die Wellen hoch. Einzelne Gemeinden wie Schleife oder Rietschen erklärten öffentlich, die Aktivist*innen seien nicht willkommen.

Das Versammlungsrecht lässt sich so allerdings nicht aushebeln. Ende Gelände hat allen Grund zum Protest: Die Bundesrepublik bleibt hinter den eigenen gesetzten Klimazielen zurück und gerade die junge Generation, die die verfehlte Klimapolitik wird ausbaden müssen, demonstriert ausdauernd seit über einem Jahr, #FridaysForFuture. Bei einer fortschreitenden Klimaerhitzung drohen verheerende Folgen für den Planeten und Lebensräume für den Menschen werden sich drastisch verändern. Schon heute leiden die Menschen am meisten unter den Folgen des Klimawandels, die am wenigsten zu ihm beigetragen haben.

Gerade die industrialisierten Staaten tragen seit 150 Jahren zu einer erhöhten CO2-Konzentration in der Atmosphäre bei. Und CO2 ist ein klimawirksames Gas. Es trägt zu einem Gleichgewicht für das Leben auf dem Planeten bei - doch zu viel CO2 in der Atmosphäre wirkt schädlich. Dazu tragen auch die zehn größten CO2-Emittenten in der EU bei. Drei davon sind die Kraftwerke Jänschwalde, Schwarze Pumpe und Boxberg.

Aus diesem Grund kündigte Ende Gelände für November 2019 erneut eine Protestaktion in der Lausitz an. Entgegen der Befürchtungen verlief der Samstag sehr friedlich. Das bestätigen nun auch die Antworten auf Kleine Anfragen in Brandenburg und Sachsen:

In Sachsen liegen laut Kleiner Anfrage keine Erkenntnisse vor, dass Polizist*innen oder Demonstrant*innen verletzt wurden. In einem Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung in Verbindung mit Hausfriedensbruch gemäß Strafgesetzbuch geführt.

In Brandenburg, wo sich der Protest im November 2019 hauptsächlich abspielte, wurden weder Polizist*innen durch Fremdeinwirkung verletzt, noch lagen "Voraussetzungen für ein versammlungsrechtliches Verbot zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt vor. Insbesondere wurde in den Kooperationsgesprächen Einvernehmen zu den wesentlichen, die Versammlungen betreffenden, Aspekten erzielt." Weitere Zahlen zu Ermittlungsverfahren finden sich in der Kleinen Anfrage.

Damit wird deutlich, dass die Aktivist*innen von Ende Gelände weder Öko-Terroristen sind - sie sind nicht auf eine Stufe mit den Attentätern vom 11. September, mit dem Attentäter von Norwegen 2011 oder dem Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt 2016 zu stellen - noch Gewaltverfechter. Über die Graustufen zivilen Ungehorsams lässt sich wahrlich weiterhin streiten - die Entscheidung trifft der Rechtsstaat.

Meine Positionen für die zukünftige Entwicklung der Lausitz und zum Konflikt "Klimaschutz vs. Arbeistplätze" finden Sie im Beitrag Strukturwandel.